Unser 8-Sitziger Vereinsbus der Marke Ford (Schaltwagen) kann von allen Abteilungen für Vereinsfahrten genutzt werden.
Hierfür gilt die Vereinsbusordnung, die Bestandteil des Überlassungsvertrages ist.

Für die Nutzung des vereinseinigen Fahrzeuges (HVL-SV 47) werden folgende Regelungen festgelegt, die von allen Nutzern (Fahren und Mitfahrer) zwingend einzuhalten und zu befolgen sind:

  1. Die Koordination und Ausleihe des Busses mit der Schlüsselübergabe und Einweisung wird über die Geschäftsstelle geregelt, oder einem Vertreter.
  2. Standort des Fahrzeuges: Markomannenstraße 20, 14624 Dallgow-Döberitz – Geschäftsstelle
    Übergabe und Rückgabe der Zulassung und Schlüssel erfolgt jeweils montags in der Zeit von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr oder mittwochs von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Geschäftsstelle
  3. Grundsätzlich erhält die Mannschaft/ Gruppe den Bus an dem Tag weitesten Anreise, wobei Jugendfahrten immer Vorzug vor den Senioren haben. Das Motto „wer zuerst reserviert, hat Vorrang“ trifft nicht zu.
  4. Das Fahrzeug darf von allen Abteilungen, aber nur von Vereinsmitgliedern, für Vereinszwecke (Fahrten zu Wettkämpfen, Turniere, Sportlichen Veranstaltungen, Lehrgängen) ausgeliehen werden. Das Fahrzeug dient ausschließlich der Beförderung von Personen und Gepäck/Sportausrüstung.
  5. Ausnahme von der Regel erfolgen durch Vorstandbeschluss.
  6. Der Fahrer muss aus versicherungsrechtlichen Gründen mindestens 23 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein.
  7. Fahrerlaubnis ist immer im Original bei Anmietung vorzulegen.
  8. Die Reservierung erfolgt online an info@sv-dallgow.de, bei Reservierung ist die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 50,00€ innerhalb von 4 Werktagen erforderlich.
  9. Der Nutzungsvertrag ist mindestens 4 Tage vor Fahrtantritt zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle auszufertigen und zu unterschreiben.
  10. Der Bus ist nach jeder Nutzung vollgetankt und gereinigt zurückzugeben.
  11. In Streitfällen entscheidet der Vorstand über die Vergabe.
  12. Die Schlüssel-Rückgabe des Busses muss umgehend nach Beendigung der Fahrt in der Markomannenstraße 20 erfolgen. Ein Nachteinwurf steht zur Verfügung,
  13. Der Fahrer ist verantwortlich für:
    a. Die Einhaltung folgender Verhaltensregeln: Alkoholverbot für alle, null Promille Grenze für die Fahrer, Rauchverbot, Kindersicherung entsprechend der StVO
    b. Einen schonenden Umgang mit dem Fahrzeug: das Essen/Trinken sollte im Bus vermieden werden
    c. Die geordnete Rückgabe des Fahrzeugs: Müll aus dem Fahrzeug nehmen, vollgetankt, rechtzeitige Schlüsselrückgabe
  14. Unfälle sind in jedem Fall von der Polizei aufzunehmen. Schuldanerkenntnisse dürfen vor Ort nicht gemacht werden. Unfälle und Beschädigungen sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen und soweit möglich mit Fotos zu dokumentieren. Notwendige Reparaturen, Abschleppen etc. werden vom Verwalter geregelt. Sollten dem Verein durch fehlerhafte Entscheidungen seitens des Entleihers Zusatzkosten entstehen, so haftet der Entleiher für diese Kosten.
  15. Jeder Fahrer haftet bei jeder Form von fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten für die ihm verursachten Schäden. Buß- und Verwarnungsgelder trägt in jedem Fall der Fahrer. Sollte dieser nicht ermittelbar sein, haftet der Ausleiher.

Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung führen zur gesamtschuldnerischen Haftung des Ausleihers und Fahrers auch bei Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung mit 300 € SB gedeckt sind. Fehlverhalten kann zum Ausschluss der Fahrzeugausleihe führen.

Der Vorstand des SV Dallgow 47 e.V. im Mai 2022


Vereinsbus Termine

Aktuell sind für unsere Sportabteilung keine Events geplant. Schaue aber gern demnächst mal wieder nach.