1. Aufnahmebeitrag (je Mitglied)

Entsprechend der Satzung des SV Dallgow 47 besteht der Mitgliedsbeitrag  aus einem Grundbeitrag und einem sportgruppenabhängigen Zusatzbeitrag und ist jährlich zum 01.03. und 01.09. eines Jahres zu entrichten.
Der Vorstand ist ermächtigt, in sozialen Härtefällen auf Antrag abweichende Beiträge festzulegen.

Aufnahmebeitrag: 15,00 EUR

 

2. Grundbeiträge für alle Mitglieder im Jahr (aktiv oder passiv) im Jahr (je Mitglied)

Grundbeitrag: 36,00 EUR/Jahr bzw. 3,00 EUR im Monat

 

3. Familienbeitrag im Jahr (Familienbeitrag je Mitglied, ob aktiv oder passiv)

Für Mitglieder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Familienbeitrag: 30,00 EUR/Jahr bzw. 2,50 EUR im Monat

 

4. Zusatzbeiträge-Abteilungsinterne Regelungen

Zur Aufrechterhaltung der sportlichen Wettkampftätigkeit in den Sportgruppen und Abteilungen sind zusätzliche Beiträge zur Finanzierung ihrer Aktivitäten mit den Grundbeiträgen abzuverlangen. Die Höhe der Zusatzbeiträge wird für jede Sportgruppe oder Abteilung in gesonderten Versammlungen beschlossen und durch den erweiterten Vorstand genehmigt. Neue Abteilungen sind noch nicht berücksichtigt.

 

Abteilung

Kinder / Jugendliche / Azubis / Ermäßigung je Mitglied in €

Erwachsene je Mitglied in €

Sonstige Mitglieder in € / Kommentar

im Jahr

im Monat

im Jahr

im Monat

im Jahr

im Monat

Aerobic / Gymnastik Zusatzbeitrag

-

-

42,00

3,50

6,00 (zwei Kurse)

0,50 (zwei Kurse)

Angeln

24,00

2,00

96,00

8,00

-

-

Badminton

48,00

4,00

48,00

4,00

-

-

BMX

108,00

9,00

108,00

9,00

6,00

0,50

Body-fit

-

-

72,00

6,00

-

-

Bogensport / Wettkamp
Bogensport / Freizeit

90,00
56,00

7,50
4,65

150,00
75,00

12,50
6,25

30,00

2,50

Darts

-

-

24,00

2,00

-

-

Dance Kids

66,00

5,50

-

-

-

-

Fußball

108,00

9,00

132,00

11,00

6,00

0,50

Ju-Jutsu

72,00

6,00

114,00

9,50

-

-

Kinderturnen

120,00

10,00

30,00

2,50

Erw. Begleitperson f. Kids GB/FB

Lady-Fitness

-

-

78,00

6,50

-

-

Leichtathletik

72,00

6,00

66,00

5,50

-

-

Modern Line Dance

66,00

5,50

72,00

6,00

-

-

Pilates

-

-

60,00

5,00

-

-

Popgymnastik

-

-

24,00

2,00

-

-

Seniorensport

-

-

42,00

3,50

-

-

Rhythm. Sportgymnastik

120,00
240,00
720,00

10,00
20,00
60,00

-

-

1. Gruppe (Anfänger)
2. Gruppe
Leistungsgruppe

Tischtennis

36,00

3,00

48,00

4,00

Cell
Cell

Volleyball

12,00

1,00

36,00

3,00

-

-

Wandern / Touristik / Ski

12,00

1,00

12,00

1,00

-

-

Yoga

-

-

300,00

25,00

-

-

5. Sachleistungen zur Pflege der Sportanlagen gem. §  5 (2)der Satzung

Mitglieder über 14 Jahre, die die Sportanlagen für Übungs- oder Wettkampfbetrieb nutzen, haben mind. 15 Stunden im Jahr (zu erbringen gem. Arbeitsplan der Abteilungen bis 30.11. eines Beitragsjahres), können diese Stunden selbst verschuldet nicht erbracht werden, ist ein finanzieller Beitrag in Höhe von 5,00 € je nicht erbrachte geleistete Stunde zu erbringen.

 

6. Zahlungsweise und Termine

Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich erhoben und ist bis zum 01.03. und 01.09. eines Beitragsjahres zu begleichen. Die Beitragszahlung erfolgt im Lasteinzugsverfahren (SEPA) durch den SV Dallgow 47 e. V..

Abweichende Zahlungsweisen können mit dem Kassenwart vereinbart werden.

Bei Zahlungsversäumnissen wird ein Zuschlag zur Deckung der zusätzlichen Kosten erhoben, der pro Mahnung  2,50 €  beträgt.

Bei Rücklastschriften sind dem SV Dallgow 47 e.V. anfallende Bankgebühren zu erstatten.

 

7. Umlagen

Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann die Mitgliederversammlung die Erhebung von Umlagen entsprechend Satzung § 16 (7) beschließen

 

8. Kündigung der Mitgliedschaft

entspr. Satzung § 4 (5) (zum 30.06./31.12. mit 4-wöchiger Kündigungsfrist)

 

9. Geltungsdauer

Diese Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2022 unbefristet, bis sie durch den erweiterten Vorstand bzw. durch die Mitgliederversammlung geändert wird. Die Beitragsordnung wurde durch den Vorstand und erweiterten Vorstand am 05.08.2021 bestätigt.


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